„Künstlersein ist die Lust am Eigensein“

Für den Skulptur-, Bild- und Textkünstler Michael Kos ist Kunst eine „Lebensform“.
Der bildnerische Aspekt mit Skulptur und Malerei überwiegt in seinem Schaffen.

Über die künstlerischen Ziele und die künstlerische Welt.
Kos: „Sie liegen oft im Stillen, im Detail, in der Beachtung von Formen, Materialien, Strukturen. In Reflexionen der Gesellschaft: im Versuch, eine originäre, künstlerische Stellungnahme dazu zu finden. Kunst ist mehr als eine Lebensphilosophie, eine Lebensform, die die Philosophie mit einschließt, also noch integraler. Das Künstlersein ist die Lust am Eigensein – der umgebenden Welt eine eigene gegenüber zu stellen. Diese Welt kann im Einverständnis, in Verstärkung und Überhöhung, im Widerspruch oder kritischer Haltung liegen. Verantwortung als Künstler übt man am meisten dort, wo man als Teil einer öffentlichen Meinungsbildung gefragt ist.“

Über die Vernetzung mit Sprache.
Kos: „Die Vernetzung, vor allem mit Sprache, ist ein wesentliches Element. Da ich eine Lust am Begrifflichen habe, ist die gelegentliche Zuwendung zur Sprache, sind spartenübergreifende Projekte für mich sehr wichtig. Ein schönes Beispiel ist das Lexikon der Berührung, das ich gemeinsam mit Max Seibald entlang der Wurzenpass-Straße realisiert habe. Mein Ausflug ins Textliche, so im Prosa-Werk Herzversagen, war ein Wutausbruch. Experimentell schrieb ich über Selbstmorde in der Nachbarschaft meiner Jugend und in meiner Familie.“

Über Künstler und Klischee.
Kos: „Ich hätte gerne das Klischee über Künstler ausgeräumt, dass sie vom Steuerzahlen leben. Es ist umgekehrt. Sie sind Wirtschaftstreibende. Keine Anna Österreicherin oder kein Max Mustermann betreiben derart viel an Umverteilung und stellen sich gleichzeitig einem so unbarmherzigen Markt wie dem Kunstmarkt. Das Resultat ist eh ernüchternd genug. Gesamtgesellschaftlich ist Österreichs Künstlerschaft dreimal mehr von Armut bedroht als der Rest der Bevölkerung.“

Über „Kunst hat Recht (KHR)“.
Kos: „Im Kern geht es bei KHR um zwei Anliegen: Um die Durchsetzung und Niederschreibung der Festplattenvergütung im österreichischen Urheberrecht einerseits und um die Herstellung einer breiten Akzeptanz dieses Themas seitens der Rezipientinnen und Rezipienten, was ja wieder als Speerspitze gegen eine viel zu lahme Behandlung dieser Anliegen in den österreichischen Ministerien, aber auch gegen den Unwillen der Industrie dienen kann.“

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